Bürgerpflicht - Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

01. August 2024: Straßen von Bewuchs freihalten

Die Gemeinde Kirchdorf  bittet alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet ihrer Pflicht nachzukommen, Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Grundstücksbepflanzungen, die in den Verkehrsraum von öffentlichen Straßen und Wegen hineinragen, mindestens bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Bitte sorgen Sie auch im eigenen Interesse dafür, dass bis zu einer Durchgangshöhe von 2,50 m über dem Gehweg und einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m über der Fahrbahn (auch bei Nässe) keine Äste und Zweige Ihrer Grundstücksbepflanzung in den öffentlichen Verkehrsraum ragen.
Der Rückschnitt ist insbesondere auch notwendig, wo Äste und Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Straßenlaternen beeinträchtigen. Ebenso an Straßeneinmündungen bitten wir um Freihalten der notwendigen Sichtdreiecke, um erhebliche Verkehrsgefährdungen zu vermeiden.

Die Gemeinde bedankt sich im Voraus für Ihr entgegengebrachtes Verständnis und die aufgebrachten Mühen. Es geht um unser aller Sicherheit im Straßenverkehr.