Feuerwehreinsätze werden kostenpflichtig

21. November 2024: Ab 1.1.2025 Abrechnung erforderlich

Nachdem nun die technischen Voraussetzungen geschaffen und auch die Einweisung des Verwaltungspersonals und der Feuerwehrkommandanten erfolgt ist, werden die Feuerwehreinsätze ab 01.01.2025 nach der Feuerwehrkostenerstattungssatzung abgerechnet.
Brände, Personenrettung und Tierrettung bleiben nach wie vor kostenfrei. Beispiele für Abrechnungen sind das Kehren von Ölspuren, Sicherheitswachen, Auspumpen von Kellern, Verkehrsunfällen, Fehlalarm bei fest installierten Brandmeldern usw.
Die Abrechnung erfolgt im Ermessen der Gemeinde. Die Feuerwehr kann bei den Einsätzen hierüber keine Aussage treffen. Wir bitten Sie deshalb, bei Einsätzen der Feuerwehr von Fragen diesbezüglich abzusehen. Gerne können Sie bei der Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper Ihre Fragen an Frau Tobler unter der Tel. Nr. 08166-6769-52 bzw. E-Mail: finanzen@kirchdorf-amper.de stellen.
Die Sätze für die Abrechnung finden Sie auf in unserer Feuerwehrkostenerstattungssatzung.