Ein (elektrisches) Lastenrad für die kleinen Strecken und Besorgungen des Alltags in und um Kirchdorf? Oder mit einem eigenen „Balkonkraftwerk“ die Stromkosten senken?
Das fördert Kirchdorf nun mit insgesamt 15.000 Euro, mit denen sich die Gemeinde im Jahr 2024 an Energiewende-Anschaffungen von Haushalten beteiligt. Und bei genauem Hinsehen verbergen sich hinter dem ersten umfassende Förderprogramm aus Gemeindemitteln eigentlich zwei Fördertöpfe.
Denn der Gemeinderat hat entschieden, sowohl die Anschaffungen von Mini-PV-Anlagen („Balkonkraftwerke“) als auch von Lastenrädern zu fördern. Damit wird anerkannt, dass jeder Haushalt unterschiedliche Bedürfnisse hat, jedoch mit beiden Anschaffungen die Energiewende in Kirchdorf unterstützt wird.
Ganze 25 % Zuschuss und maximal bis zu 300 Euro können sich Haushalte sichern, die sich ein Lastenrad (elektrisch oder nicht) neu anschaffen. So kann der Weg zum Supermarkt, Kindergarten, Wertstoffhof oder auch in die nähere Umgebung emissionsfrei und geräuschlos zurückgelegt werden. Die Nutzung des Autos wird damit verzichtbarer und Verkehrsbelastung reduziert. Auch Fahrradanhänger sind mit maximal 150 Euro Zuschuss im Programm aufgenommen worden, wenn man ein bereits vorhandenes eigenes Rad erweitern möchte.
Oder soll es doch lieber eine sogenannte „Mini-Photovoltaik-Anlage“ werden? Nachdem bürokratische Hürden zum Betrieb der Anlagen jüngst abgeschafft wurden, ist der Betrieb attraktiv: Sie dürfen mit einer Maximalleistung von 800 Watt angeschafft werden und selbst produzierten Strom für den Verbrauch im Haushalt liefern. Die handlichen Panels lassen sich einfach z.B. an Balkonen oder Häusern installieren und speisen gewonnenen Strom in das Haushaltsnetz, sodass die am Netz angeschlossenen Geräte diesen nutzen. Bis zu 20 % des eigenen Stromverbrauchs lassen sich so ressourcenschonend „aus der Sonne zapfen“ – abhängig von Größe und Leistung der Anlage und eigenem Verbrauch. Der Lohn: Reduzierte Stromkosten. Und im Jahr 2024 können nun für die Kirchdorfer und Kirchdorferinnen günstigere Anschaffungskosten dazukommen! Mit 50 % (und maximal 250 Euro) bezuschusst die Gemeinde Neuanschaffungen der Mini-PV-Anlagen und damit die ganz private Energiewende.
Natürlich können auch beide Maßnahmen beantragt werden: Dann steht künftig vielleicht in der Garage das geförderte Lastenrad und am Balkon hängt die bezuschusste Mini-PV-Anlage.
Wert haben die Gemeinderäte und die Kämmerei auf eine einfache Beantragung gelegt: Lediglich zwei Seiten sind weitestgehend nur mit Kreuzen und privaten Daten zu versehen und werden zusammen mit einigen wenigen Belegen eingereicht. Bestehen keine weiteren Rückfragen, wird der Förderbetrag kurzfristig ausgezahlt.
Zu finden sind die Anträge bis Anfang 2024 nachstehend und später auch auf Formulare.
Die genauen und bindenden Förderbedingungen sind nachstehend und ebenfalls längerfristig unter Satzungen und Verordnungen abzurufen, denn dieser Text kann nur eine verkürzte und nicht bindende Darstellung liefern. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann sich das Antragformular samt Richtlinie auch in der Kämmerei aushändigen lassen. Diese beantwortet natürlich gerne Verständnisfragen zum Förderprogramm.
Wichtig: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Sind also die 15.000 Euro aufgebraucht, endet das Förderprogramm - schnell sein lohnt sich also!
Martin Heyne & Michael Firlus (Mobilitäts- und Umweltreferenten des Gemeinderates)
und die Kämmerei der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper
Antrag zur finanz. Zuwendung für Lastenfahrzeuge
Antrag zur finanz. Zuwendung für Mini-PV-Anlagen
Förderrichtlinien für Lastenfahrzeuge
Förderrichtlinien für Mini-PV