Information zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Am 01. Januar 2025 treten aufgrund der Grundsteuerreform die neuen Regelungen zur Veranlagung der Grundsteuer in Kraft.
Das Finanzamt Freising ermittelt den Grundsteuermessbetrag und schickt den entsprechenden Messbetragsbescheid dem/der Eigentümer/-in zu.
Die Gemeinde Kirchdorf an der Amper berechnet die Grundsteuer, in dem der Grundsteuermessbetrag mit dem ab 01.01.2025 neu beschlossenen Hebesatz für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A = 450 v.H.) oder für Grundstücke und Wohngebäude (Grundsteuer B = 240 v.H.) multipliziert wird und erstellt den Bescheid über die Grundabgaben (alter Hebesatz Grundsteuer A + B 350 v.H.).
Diese Bescheide werden am 30.12.2024 zugestellt.
Da die Gemeinde Kirchdorf an die Bescheide des Finanzamtes Freising gebunden ist, können nur Änderungen des Messbetrages vorgenommen werden, wenn das Finanzamt den Messbetragsbescheid berichtigt.
Sollten Ihnen bei unserem Grundsteuerbescheid Unstimmigkeiten auffallen, bitten wir Sie, sich in den folgenden Fällen mit dem Finanzamt Freising in Verbindung zu setzen:
- Messbetrag im Messbetragsbescheid stimmt nicht mit dem im Grundsteuerbescheid der Gemeinde überein.
- Lage der Immobilie (Straße, Hausnummer, Wohnungsnummer, Flurnummer) ist falsch.
- Eigentümer hat sich in der Zeit 2022-2024 geändert und ist noch nicht berücksichtigt.
Es wird gebeten, das nachstehende Formblatt zu verwenden. Es kann heruntergeladen werden und ist auch über das Bürgerbüro erhältlich.
Finanzamt Freising
Prinz-Ludwig-Str. 26
85354 Freising
Tel 08161 493-0
Poststelle.fa-fs@finanzamt.bayern.de
Bei folgenden Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kirchdorf:
- Anschrift / Name/ Flurnummer stimmen nicht
- Formal und inhaltlich
Gemeinde Kirchdorf an der Amper
Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf an der Amper
Tel. 08166 6769-50
dieter.lehnert@kirchdorf-amper.de oder finanzen@kirchdorf-amper.de.