An-, Ab- und Ummeldung
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes anmelden. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb des Gemeindegebietes.
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
Was müssen Sie mitbringen?
1. Datum des Einzuges in die neue Wohnung
2. Die vom Vermieter/Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag ist nicht ausreichend!)
3. Ihre gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
Personen, die sich weder auf Deutsch noch auf Englisch verständigen können, müssen sich von einem Dolmetscher begleiten lassen!
Wohnungsänderungen sind gebührenfrei.
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde und die Voranzeige einer Anmeldung sind Dienstleistungen des Bürgerserviceportals.