Führungszeugnis
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke.
Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der Verwendungszweck und die Anschrift dieser Behörde anzugeben.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 – 2 Wochen.
Belegarten
N - wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei privatem Arbeitgeber, Einschreiben bei der Universität/Hochschule).
O - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Es enthält mehr Angaben als bei Belegart N.
NE/OE - bezeichnet ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke bzw. für eine Behörde. Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Angaben zu z. B. Verurteilungen, die den Kinder- oder Jugendbereich betreffen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss eine schriftliche Bescheinigung vorgelegt werden, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Ein einfaches Führungszeugnis kann auch über das Bürgerserviceportal beantragt werden (Weiterleitung auf das Online-Portal des Bundesamts für Justiz).