Fundsachen

Jeder, der einen Gegenstand mit einem Wert von über zehn Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Sollte die Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten vom Eigentümer abgeholt werden, erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache. Er wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.
Sollten Sie etwas verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen. Das Fundamt führt Ihre Verlustmeldung in einer internen Datenbank. So kann der Gegenstand, wenn er gefunden werden sollte, schnell und unbürokratisch wieder an Sie herausgegeben werden. 

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