Gewerbe, An-, Ab- und Ummeldung
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss dies mit Beginn der Tätigkeit mittels einer Gewerbeanmeldung anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle sowie die Verlegung des Betriebs.
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes wechselt bzw. erweitert wird.
Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn der Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegt wird.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Registerauszug bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen
Für die jeweiligen Meldungen halten wir Formulare für Sie bereit.
Auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Steuern finden sich weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer.