Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt des Wohnsitzes erfolgen. Die Erklärung kann nur persönlich abgegeben werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt dem zuständigen Kirchensteueramt, der Meldebehörde und dem Finanzamt mit.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Kosten:
Für die Aufnahme einer Austrittserklärung:  25,00 €
Für die beglaubigte Abschrift der Erklärung: 10,00 €

Organisationseinheiten