Parkausweis für Behinderte

Den EU-Parkausweis (blau) erhalten z. B. Personen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind).
Dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf sog. Behindertenparkplätzen ("Rollstuhlfahrersymbol“).

Inhaber mit dem Parkausweis BRD (orange) dürfen damit alle sonstigen Parkerleichterungen in Anspruch nehmen, aber nicht die Schwerbehindertenparkplätze, denn sie sind ja nicht außergewöhnlich gehbehindert.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Unterschiede zwischen den verschiedenen Parkausweisen.

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