Schwerbehindertenangelegenheiten
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Antrag
- das Vorliegen einer Behinderung und
- den Grad der Behinderung (GdB) sowie unter Umständen weitere Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.
- Bei einer Schwerbehinderung (mindestens 50 Prozent) wird ein Ausweis ausgestellt.
Sie können Ihren Antrag entweder online stellen oder ein Antragsformular im pdf-Format herunterladen und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) senden. Die Ausweise werden vom Zentrum Bayern Familie und Soziales ausgestellt und den Antragstellern direkt zugeschickt.
Die Broschüre "Wegweiser für Menschen mit Behinderung" mit wichtigen Hinweisen erhalten Sie über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung.
Parken auf Behindertenparkplätzen
Bei Vorliegen der Merkzeichen "aG" oder "Bl" kann auf Antrag ein Parkausweis ausgestellt werden (sh. hierzu Stichwort Parkausweis für Behinderte).
Dazu sind der Schwerbehindertenausweis und ein Foto vorzulegen.