Veranstaltung, Anmeldung

Sofern der Betrieb der Gaststätte bzw. der Ausschank alkoholischer Getränke nur vorübergehend erfolgen soll - zum Beispiel im Rahmen eines Festes - ist hierfür eine sogenannte Gestattung nach § 12 GastG erforderlich.
Voraussetzung für die Erteilung ist unter anderem der sogenannte 'besondere Anlass'.

Organisationseinheiten